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Allgemeine Geschäftsbedingungen
für "My Shop Hotline"
(Stand Januar 2008)
Für die Abwicklung und Ausführung von Verträgen
über die Dienstleistung „My Mobile Mail“ der Telesense Technik GmbH & Co. KG
gelten folgende Allgemeine Geschäftsbedingungen.
§ 1 Umfang und Einzelheiten der Dienstleistungen
1. Die Telesense Technik GmbH & Co. KG bietet IT-Dienstleistungen aller Art
an. Dies umfasst insbesondere die Bereitstellung einer Exchange- und
BlackBerry-Installation, des BlackBerry-Push-Dienstes sowie ggf. eines
Mailservers bzw. eines HostedExchange-Postfachs. Die Dienstleistungen werden
im Rahmen des jeweiligen Vertrages und der betrieblich zur Verfügung
stehenden Ressourcen zur Verfügung gestellt.
2. Die Nutzung der Dienstleistung „My Mobile Mail“ ist nur im Zusammenhang
mit einem BlackBerry Handheld oder einem vergleichbaren E-Mail-Push fähigem
Endgerät möglich.
3. Für ggf. erforderliche Softwareinstallationen des Auftraggebers in seiner
Soft- und Hardware ist er selbst verantwortlich, sofern vertraglich nichts
anderes vereinbart wurde.
4. Der Auftraggeber erhält nach Auftragserteilung eine schriftliche
Auftragsbestätigung. Der Vertrag ist mit Eingang des Auftrages bei der
Telesense Technik GmbH & Co. KG wirksam.
§ 2 Bonitätsauskünfte
1. Die Telesense Technik GmbH & Co. KG behält sich vor, die
Vertragserfüllung von einer vorherigen Bonitätsprüfung abhängig zu machen.
Erfolgt eine Bonitätsprüfung, besteht kein Anspruch auf Vertragsausführung
bis zum Abschluss der Prüfung oder bis zu einer ausdrücklichen Vereinbarung
zwischen den Vertragspartnern.
2. Die Telesense Technik GmbH & Co. KG ist befugt, bei der für den
Auftraggeber zuständigen SCHUFA-Gesellschaft sowie den
Wirtschaftsauskunfteien CREDITREFORM / CEG und BÜRGEL Auskünfte über ihn
einzuholen. Der Auftraggeber stimmt zu, dass alle für die genannten
Organisationen relevanten Daten während der Vertragsausführung und
-auflösung an diese übermittelt werden dürfen, wenn keine höher zu
bewertenden Interessen des Auftraggebers dagegen sprechen. Die getroffene
Vereinbarung gilt auch im Falle der Änderung der Adressdaten des
Auftraggebers.
3. Auf Verlangen erteilt die Telesense Technik GmbH & Co. KG dem
Auftraggeber Auskunft über die übermittelten Daten.
§ 3 Mitwirkungspflichten
1. Die Vertragsparteien verpflichten sich, alles Nötige zum reibungslosen
Ablauf der Vertragsbeziehung beizutragen. Unterbrechungen oder Behinderungen
der Ausführung der Dienstleistung sind schnellstmöglich zu beheben.
2. Der Auftraggeber verpflichtet sich, keine Inhalte oder Produkte durch die
Dienstleistung „My Mobile Mail“ zu verbreiten oder anzubieten, die gesetzes-
oder sittenwidrig sind. Der Auftraggeber hat alle Handlungen zu unterlassen,
durch die der Eindruck entstehen kann, seine Angebote oder Dienstleistungen
würden von der Telesense Technik GmbH & Co. KG erbracht.
§ 4 Informationspflichten
1. Die Telesense Technik GmbH & Co. KG ist verpflichtet, alle Behinderungen,
die die termingerechte Ausführung ihrer Arbeiten in Frage stellen,
unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) schriftlich oder per E-Mail
anzuzeigen.
2. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Telesense Technik GmbH & Co. KG
umfassend über geplante Änderungen der Auftragsausführung zu unterrichten.
Er ist weiterhin verpflichtet, der Telesense Technik GmbH & Co. KG
fortlaufend alle Informationen und Unterlagen zukommen zu lassen, die für
die korrekte Ausführung des geschlossenen Vertrages notwendig sind.
3. Terminänderungen, sowie Änderungen der Ausführungsmodalitäten der
Dienstleistung „My Mobile Mail“ müssen mit mindestens einem Tag Vorlaufzeit
der Telesense Technik GmbH & Co. KG mitgeteilt werden.
4. Terminänderungen ohne vorherige Benachrichtigung sind nicht wirksam. Der
Auftraggeber trägt bei Nichteinhaltung der Vorlauffrist die darauf
zurückzuführenden Mehrkosten.
5. Unterbrechungen bei der Vertragsdurchführung aufgrund technischer
Wartungsarbeiten/Veränderungen müssen von beiden Seiten rechtzeitig
(mindestens 24h im Voraus) mitgeteilt werden. Erfolgt eine rechtzeitige
Mitteilung, kann weder die vereinbarte Vergütung noch entgangener Gewinn
durch die Vertragspartner geltend gemacht werden.
§ 5 Vergütung
1. Die Telesense Technik GmbH & Co. KG behält sich die Anpassung der
Entgelte vor. Eine Erhöhung der Entgelte ist insbesondere bei
Entgelterhöhung durch technische/nichttechnische Drittanbieter möglich.
2. Die Entgelterhöhungen müssen dem Vertragpartner mindestens zwei Monate im
Voraus angekündigt werden.
3. Mit Entgelterhöhung erlischt der Anspruch auf Fortführung des Vertrages
zu den ursprünglichen Konditionen. Die Entgelterhöhung wird
Vertragsbestandteil und ersetzt die entsprechenden Klauseln des
ursprünglichen Vertrages.
4. Der Auftraggeber hat bei Entgelterhöhungen das Recht, den Vertrag nach
Zugang der Mitteilung über die Entgelterhöhung gemäß § 6 (1) zu kündigen.
5. Der Auftraggeber hat die unverzügliche Begleichung der Rechungen
sicherzustellen. Dies kann durch Erteilung einer Einzugsermächtigung
geschehen. Besteht eine Einzugsermächtigung nicht, sind die Rechnungen nach
Erhalt durch Überweisungen auf das Konto der Telesense Technik GmbH & Co. KG
zu begleichen.
6. Einwendungen gegen Rechnungen sind unverzüglich schriftlich zu erheben.
Zur leichteren Bearbeitung der Beanstandungen, sollen die betroffenen
Positionen klar benannt werden. Wird die Beanstandung nicht binnen 2 Wochen
begründet, gilt sie als zurückgenommen.
7. Noch nicht durch die Telesense Technik GmbH & Co. KG als berechtigt
anerkannte Einwendungen haben keinen Einfluss auf die Fälligkeit der
Rechnung.
8. Über den gerügten Betrag hinaus besteht kein Zurückbehaltungsrecht.
9. Zuviel gezahlte Beträge werden nach Vereinbarung mit der nächsten
Rechnung verrechnet oder zurücküberwiesen.
10. Kann aufgrund technischer oder/und sonstiger Probleme seitens des
Auftraggebers die geschuldete Leistung von der Telesense Technik GmbH & Co.
KG nicht erbracht werden, ist trotzdem die volle Vergütung geschuldet.
§ 6 Kündigung
1. Die Mindestvertragslaufzeit ist in verschiedene Pakete gestaffelt.
Im Basic- Paket beträgt die Mindestvertragslaufzeit 12 Monate. Im Classic-
Paket beträgt die Mindestvertragslaufzeit 6 Monate. Im Premium- Paket fällt
keine Mindestvertragslaufzeit an.
2. Nach Ablauf der Mindestvertragslaufszeit (im weiteren Verlauf MVZ) kann
der Auftraggeber das Vertragsverhältnis mit einer Frist von 4 Wochen zum
Ende des Kalendermonats kündigen.
3. Die Telesense Technik GmbH & Co. KG kann das Vertragsverhältnis, nach
Ablauf der MVZ mit einer Frist von 4 Wochen zum Ende des Kalendermonats
kündigen.
4. Die Telesense Technik GmbH & Co. KG kann das Vertragsverhältnis fristlos
kündigen, wenn der Auftraggeber mindestens zwei Rechnungen nicht beglichen
hat.
5. Schwerwiegende Verletzung der Mitwirkungspflichten aus § 3 sowie
schwerwiegende Verletzungen der sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden
Treuepflichten, berechtigen beide Vertragsseiten zur fristlosen Kündigung,
wenn die Fortführung des Vertragsverhältnisses bis zum Ablauf der regulären
Kündigungsfrist nicht zumutbar ist.
6. Die Kündigungserklärung bedarf der Schriftform.
§ 7 Haftung
1. Für Störungen die auf Stromausfälle, Telefonnetzüberlastung, Carrier-
oder Providerausfall etc. zurückzuführen sind, muss die Telesense Technik
GmbH & Co. KG nur insoweit einstehen, als Ihr nachgewiesen werden kann, dass
sie die Ursache der Störung grob fahrlässig mitverursacht hat.
2. Die Telesense Technik GmbH & Co. KG haftet nicht für Vermögensschäden
durch fahrlässiges Verhalten ihrer Mitarbeiter und ihrer gesetzlichen
Vertreter. Grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführte Schäden sind vom
Haftungsausschluss ausgenommen.
3. Im Falle einer fahrlässigen Verletzung von Vertragspflichten ist die
Haftung der Telesense Technik GmbH & Co. KG auf den vertragstypischen,
vorhersehbaren Schaden begrenzt.
4. Eine Haftungseinschränkung besteht ausdrücklich nicht bei Verletzungen
von Leben, Körper oder Gesundheit. Die Regelungen des
Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.
5. Die Haftung für den Verlust aufgezeichneter Daten ist auf solche Schäden
beschränkt, die auch bei einer ordnungsgemäßen, regelmäßigen Datensicherung
aufgetreten wären. Beruht der Verlust von Daten bzw. Programmen auf einer
nicht ordnungsgemäß durchgeführten Datensicherung des Auftraggebers haftet
die Telesense Technik GmbH & Co. KG für diesen Schaden nicht.
6. Die Telesense Technik GmbH & Co. KG haftet nicht für Schäden, die durch
Verlust oder Überlassung der Zugangsdaten für die Dienstleistung „My Mobile
Mail“ an Dritte entstehen.
7. Ist der Auftraggeber durch die angegebenen Nummern, Adressen, etc. nicht
erreichbar, haftet die Telesense Technik GmbH & Co. KG nicht für daraus
resultierende Einbußen.
8. Die Telesense Technik GmbH & Co. KG haftet nicht für Vermögensschäden,
die darauf beruhen, dass der Auftraggeber seine Obliegenheiten gemäß § 3
Absatz 2 nicht erfüllt.
§ 8 Gewährleistung
1. Die Telesense Technik GmbH & Co. KG gewährleistet die Verfügbarkeit ihrer
Leistungen nur insoweit, wie diese nicht auf Leistungen Dritter beruhen, die
keine Erfüllungsgehilfen sind. Im Falle fehlerhafter oder unterbrochener
Übertragungswege Dritter oder fehlerhafter Server Dritter wird die
störungsfreie Nutzung der Leistungen der Telesense Technik GmbH & Co. KG
nicht gewährleistet.
2. Soweit die Telesense Technik GmbH & Co. KG werkvertragliche Leistungen
erbringt verjähren Ansprüche wegen eines Mangels 12 Monate nach Abnahme der
Werkleistung. Unerhebliche Mängel lösen keine Gewährleistungsansprüche aus.
§ 9 Verschwiegenheitsverpflichtung
1. Die Telesense Technik GmbH & Co. KG sichert dem Auftraggeber zu, über
alle für den Auftraggeber entgegengenommenen Informationen unbefristet
Stillschweigen zu bewahren.
2. Die Verschwiegenheitsverpflichtung erstreckt sich unbefristet über die
Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus.
§ 10 Kundenschutzreglung
Die Telesense Technik GmbH & Co. KG und ihre Mitarbeiter verpflichten sich,
weder über vertragliche noch über finanzielle Angelegenheiten mit dem Kunden
des Auftraggebers zu verhandeln oder hierüber Auskünfte zu erteilen.
§ 11 Schlussbestimmungen, Gerichtsstand
1. Ändert die Telesense Technik GmbH & Co. KG diese allgemeinen
Geschäftsbedingungen nachträglich, so ist der Auftraggeber davon in Kenntnis
zu setzen. Die Änderungen werden Vertragsbestandteil, es sei denn, der
Auftraggeber widerspricht innerhalb von zwei Wochen.
2. Ist der Auftraggeber Kaufmann oder hat er seinen allgemeinen
Gerichtsstand nicht in der Bundesrepublik Deutschland, so ist Gerichtsstand
Berlin-Charlottenburg.
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